Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23.12.2024
Werbung
Samstag, 25. Mai 2019 08:45 Uhr

Shisha-Bar-Kontrollen im Landkreis Hameln-Pyrmont und Holzminden: Zahlreiche Strafverfahren werden eingeleitet Shisha-Bar-Kontrollen im Landkreis Hameln-Pyrmont und Holzminden: Zahlreiche Strafverfahren werden eingeleitet

Sichergestellter Tabak.

Hameln/Holzminden (red). Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hat am Freitag (24.05.2019) gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsämtern der Städte und dem Zoll ordnungsrechtliche Kontrollen in insgesamt 11 Shisha-Bars in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt. Dabei unterstützten auch Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei aus Hannover. In der Zeit von 21.45 Uhr bis 01.30 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter sechs Shisha-Bars im Stadtgebiet von Hameln. Zeitgleich wurden in Bad Münder und Bad Pyrmont je eine Bar kontrolliert. In Holzminden waren es drei. Ziel der Kontrollen war sowohl die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, sowie des Jugendschutzgesetztes. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Feuerwehr Hameln auch die Kohlenmonoxid-Werte in den Aufenthalts- und Nebenräumen gemessen. Tatsächlich erleiden immer wieder Personen in Wasserpfeifenlokalen schwerste Kohlenmonoxid Vergiftungen. Die Aufgaben des Zollamtes an diesem Abend waren nicht nur die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sondern auch tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten.

In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossenen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz).

Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Shisha-Bars werben, oft ein Problem dar, weil jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen die Tabaksteuer erneut entstehen lässt (§ 15 Tabaksteuergesetz). Neben den steuerrechtlichen Aspekten galt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) inhalieren Wasserpfeifenraucher bei nur einer Sitzung eine Rauchmenge von umgerechnet 80 Zigaretten! Zudem beinhaltet illegal gehandelter Tabak Konservierungsstoffe, Aromen und/oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkung auf den Konsumenten nicht bekannt sind.

Bei den heutigen Kontrollen wurden u.a. Verstöße gegen das Jugendschutz-, sowie das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Außerdem wird für eine Örtlichkeit das Veterinäramt verständigt werden, weil der Zustand der Küche nicht den Hygieneschutzbestimmungen entsprach. Von insgesamt elf kontrollierten Bars waren es lediglich drei, bei denen nichts zu beanstanden war.

In vier Objekten wurde der Shisha-Betrieb untersagt, da die Kohlenmonoxid-Grenzwerte deutlich überschritten wurden. In einem Fall wurden die Kohlen für die Wasserpfeifen in einem offenen Grill, ohne Abluftanlage nach Draußen erhitzt. In einem anderen wurde die Kohle mit einem Fön auf einer Herdplatte im Keller angefeuert. Der Kohlenmonoxid-Wert in dem Raum war derart hoch, dass für den "Zubereiter" eine akute Gesundheitsgefährdung bestand. Der Shisha-Betrieb darf fortgesetzt werden, sobald entsprechende Abluftanlagen nachgerüstet wurden. Ein Lokal wurde aufgrund von Verstößen gegen die Bauordnung in Gänze geschlossen.

Steuerrechtliche Verstöße konnten ebenfalls festgestellt werden. In fünf Bars wurden größere Mengen nicht ausreichend versteuerter Tabak sichergestellt. Außerdem hat der Zoll vier arbeitsrechtliche Sachverhalte festgestellt, die eine Nachbearbeitung erfordern. Am Rande der Kontrollen stellten Polizeibeamte noch eine Verkehrsstraftat fest. Ein Fahrradfahrer fuhr stark alkoholisiert und ohne Licht an den Beamten vorbei, so dass diese keine andere Möglichkeit hatten, als den Mann anzuhalten und zu kontrollieren. Resumee des Abends: sechs eingeleitete Strafverfahren und 42 festgestellte Ordnungswidrigkeiten.

Um die Einhaltung der erteilten Weisungen zu überprüfen werden auch zukünftig unangekündigte Kontrollen der Ordnungsämter, der Polizei und des Zollamtes in den Shisha-Bars stattfinden.

Foto: Polizei

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang