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Dienstag, 28. Mai 2019 15:08 Uhr

Fünf syrische Staatsangehörige stehen vor dem Landgericht Hildesheim – Boffzen wird als ein Tatort genannt Fünf syrische Staatsangehörige stehen vor dem Landgericht Hildesheim – Boffzen wird als ein Tatort genannt

Boffzen/Hannover (red). Vor dem Landgericht Hildesheim stehen ebenfalls fünf syrische Staatsangehörigen im Alter zwischen 22 und 37 Jahren, die sich als anerkannte Flüchtlinge in Deutschland aufhielten. Ihnen wird vorgeworfen, eine Schleuserorganisation gebildet zu haben, deren Ziel es war, syrische Flüchtlinge über die griechische Insel Rhodos nach Deutschland zu verbringen. Einer der Tatorte ist nach Angaben des Landgerichts Boffzen, weiterhin werden Hannover, Frankfurt oder Leipzig genannt. Der Prozess hat bereits am 29. April begonnen und wird nun weiterverhandelt. 

Ein 25 Jahre alter Angeklagter soll der Kopf der Bande gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, in 24 Fällen über Kontaktleute in Syrien gegen Geld schleusungswillige Personen von Griechenland nach Deutschland gebracht zu haben. Hierfür soll er die anderen Angeklagten instruiert und angeleitet haben. Diese sollen in unterschiedlicher Anzahl zwischen 2 und 8 Schleusungen durchgeführt haben.

Das Vorgehen soll dabei stets ähnlich gewesen sein: die Angeklagten und deren Familienangehörige in Deutschland sollen als anerkannte Flüchtlinge amtliche Reisedokumente erhalten haben. Bei der Auswahl der zu schleusenden Personen soll deren Aussehen mit den Fotos in den Reisedokumenten - Frauen und Kindern aus den Familien der Angeklagten - abgeglichen worden sein. 

Sahen diese den eigenen Familienangehörigen ähnlich, so soll der jeweilige Angeklagte nach Rhodos geflogen sein, sich mit den zu schleusenden Personen in einem Hotel getroffen haben, anschließend unter den Personalien der Frauen und Kinder am Flughafen eingecheckt sein und diese so nach Deutschland gebracht haben. 

Der Kopf der Bande, der geeignete Schleusungskandidaten ausgewählt und die Flüge gebucht haben soll, soll pro eingeschleuster Person etwa 2.000 Euro erhalten haben, die anderen Angeklagten für die Durchführung etwa zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Bis auf den ältesten Angeklagten, dem die Beteiligung an nur zwei Taten vorgeworfen wird, befinden sich alle Angeklagten seit November 2018 in Untersuchungshaft.

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