Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 10.11.2024
Werbung
Donnerstag, 20. Juni 2019 15:06 Uhr

Innenministerium und Polizei warnen vor gefälschten Bußgeldbescheiden Innenministerium und Polizei warnen vor gefälschten Bußgeldbescheiden

Berlin (red). Das Innenministerium und die Polizei des Landes Brandenburg warnen vor gefälschten Bußgeldbescheide, die per E-Mail versendet werden. Unbekannte geben sich darin als Zentraldienst der Polizei Brandenburg aus und fordern Geldbußen für zu schnelles Fahren. Diese Bußgeldforderungen sind nicht echt, die entsprechende Bescheide werden niemals durch E-Mails zugestellt. 

Die gefälschten Bußgeldbescheide sind zu erkennen an folgenden Merkmalen:

Mehrere Empfänger hatten sich unter anderem an die Polizei gewandt, um auf die offensichtlich falschen Mails hinzuweisen. Allen Betroffenen wird geraten, die geforderten Bußgelder nicht zu bezahlen. Enthaltene Links sollten nicht angeklickt, möglicherweise enthaltene Anhänge keinesfalls geöffnet werden. +Damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass die Betroffenen eine Strafanzeige erstatten. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle im gesamten Bundesgebiet oder auch über die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg möglich.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang