Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 24.12.2024
Werbung
Samstag, 12. Oktober 2019 10:40 Uhr

Anzeige wegen nicht legaler "Böller" Anzeige wegen nicht legaler "Böller"

Bad Pyrmont (red). Am 10. Oktober, gegen 23.40 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Hauptstraße in Aerzen ein Pkw überprüft, in dessen frei einsehbarem Innenraum eine Packung mit 15 sogenannten „Polen-Böllern“ herumlag. Einer der Fahrzeuginsassen, ein 25-jähriger Mann aus Hameln, räumte auch ein, diese Feuerwerkskörper in Polen erworben und ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt zu haben. In Deutschland sind lediglich Feuerwekrsartikel der Klasse F 1 und F 2 frei an Personen über 18 Jahre verkäuflich. Für den Erwerb oder die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F 3 und F 4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die pyrotechnischen Gegenstände werden sichergestellt.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang