Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden setzt Bodycams ein
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- Kategorie: Blaulicht
- Veröffentlicht: Mittwoch, 11. Dezember 2019 17:42
Landkreis (red). Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden erhält elf Bodycams, die künftig am Inspektionsstandort sowie in den Polizeikommissariaten Holzminden, Stadtoldendorf, Bodenwerder, Bad Münder, Bad Pyrmont und Hessisch Oldendorf eingesetzt werden. In Abstimmung mit dem Landespolizeipräsidium und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen hat die Polizeidirektion Göttingen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Rahmenbedingungen geschaffen, um Bodycams im täglichen Dienst nutzen zu können. Seit dem 1. Dezember 2019 stehen den Mitarbeitern im Einsatz- und Streifendienst in allen Polizeiinspektionen zur Verfügung.
„In den vergangenen Jahren hat die Gewalt, der sich Polizeibeamtinnen und –beamte im täglichen Dienst ausgesetzt sind, in der Häufigkeit, aber auch der Intensität spürbar zugenommen. Dabei bin ich überzeugt, dass der Einsatz von Bodycams einen ebenso wichtigen wie nachhaltigen Beitrag zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz- und Streifendienst leisten kann“, erklärt Gerd Lewin, Vizepräsident der Polizeidirektion Göttingen. „Denn nicht zuletzt die Erfahrungen im Rahmen eines Pilotprojekts in der Polizeiinspektion Hildesheim haben gezeigt, dass Bodycams gerade auch in heiklen Situationen eine deeskalierende Wirkung entfalten können. Durch die flächendeckende Einführung steht diese Möglichkeit künftig den Kolleginnen und Kollegen in allen Inspektionen der Polizeidirektion Göttingen zur Verfügung.“
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus den neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild und Tonaufnahmen anfertigen. „Beim Einsatz der Bodycams setzen wir auf ein hohes Maß an Transparenz. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über die Gründe und die Bedingungen für ihre Nutzung zu informieren.“, betonte Lewin weiter. Zudem wies Thorsten Massinger, Leiter der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, darauf hin, dass dieser Grundsatz auch für die konkrete Einsatzsituation gelte. „Es ist uns sehr wichtig, dass niemand von polizeilichen Maßnahmen überrascht wird. Daher tragen die Kolleginnen und Kollegen, die mit einer Bodycam ausgerüstet sind, ein gut sichtbares Schild an ihrer Uniform, das auf die Videoaufzeichnung hinweist. So wollen wir bewusst die deeskalierende Wirkung der Kameras unterstützen“, so Massinger. „Dennoch ist den Beamtinnen und Beamten natürlich gleichsam bewusst, dass die Dokumentation des Einsatzgeschehens möglicherweise auch von beiden Seiten in einem gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren als Beweismittel genutzt werden könnte.“
Zu den Funktionen der Cam zählt unter anderem auch, im Bereitschaftsmodus bereits während der 30 Sekunden vor Aktivierung der Kamera Aufzeichnungen anzufertigen. So kann sichergestellt werden, dass relevante Situationen vollständig aufgezeichnet werden. Kommt es nicht zur Aktivierung der Kamera, werden diese sogenannten Pre-Recordings automatisch gelöscht. Damit werden die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz der Bodycams uneingeschränkt gewährleistet. Grundsätzlich werden alle Aufnahmen nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel oder Verfolgung einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit benötigt werden.
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Gepostet von Weser-Ith News - www.meine-onlinezeitung.de am Mittwoch, 11. Dezember 2019