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Donnerstag, 23. April 2020 10:53 Uhr

Illegale Entsorgung von Altöl hätte Trinkwasserversorgung Boffzens nachhaltig beschädigen können Illegale Entsorgung von Altöl hätte Trinkwasserversorgung Boffzens nachhaltig beschädigen können

Boffzen (red). Die illegale Müllentsorgung bleibt ein massives Problem im Landkreis Holzminden. Wer im Moment einen Blick auf Straßenränder oder Parkplätze im Solling wirft, kann sich davon manchmal nur mit einem schnellen Seitenblick selbst ein Bild machen. Ein besonders krasser Fall ist jetzt im Rottmündetal an der Landestraße 549 zwischen Neuhaus und Boffzen entdeckt worden. Auf einem Parkplatz in der Nähe der alten Revierförsterei fanden Polizei und die Untere Wasserbehörde des Landkreises neben Elektrogeräten und sonstigem Restmüll auch etliche Kanister mit Altöl.

Der Fundort ist weniger als 300 Meter von einer oberflächennahen Quelle entfernt, die auch das Trinkwassernetz von Boffzen speist. Sven Henze von der Unteren Wasserbehörde ist entsetzt. „Eine Kontaminierung mit Altöl ist so ziemlich das Schlimmste, was passieren kann“, sagt er. Das Rottmündetal liege in einer besonderen Schutzzone, auf die auch deutlich hingewiesen wird.

„Wir haben hier auf der Strecke mehrere Hinweisschilder aufgestellt, dass das Tal hier ein Wasserschutzgebiet ist“, betont Henze. Die auf dem Parkplatz illegal entsorgten zehn Kanister Altöl hätten ausgereicht, um neben der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Hainbuchenbuschquelle auch alle anderen Quellen des Tales so zu kontaminieren, dass die Trinkwasserversorgung Boffzens stark gefährdet gewesen wäre. „Wenn das ausgelaufen wäre“, so Henze, „hätten wir die Quellen schlimmstenfalls komplett aufgeben müssen.“

Das Entsorgen von die Umwelt besonders stark belastenden Stoffen ist kein Einzelfall und auch kein Kavaliersdelikt. Schon die einfache illegale Entsorgung von Müll kann nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Fall von Gefahrenstoffen, die sogar Gewässer nachhaltig verunreinigen, dürfte ein Richter deshalb wohl kaum Milde walten lassen. Zu Recht, wie Landrat Michael Schünemann findet. „Wer so etwas macht, verhält sich ohne Wenn und Aber falsch“, erklärt Schünemann. Häufig werde in solchen Fällen ohne Not und mit einem nicht nachvollziehbaren Aufwand etwas entsorgt, wofür Privatleute nicht einmal unbedingt etwas bezahlen müssten.

Das lasse sich dann auch nicht mehr mit einem vermeintlich schlechten Service von Entsorgern rechtfertigen. Altöl wird vom Handel zurückgenommen, altölgetränkte Feststoffe können bei den Schadstoffsammelterminen der AWH abgegeben werden.

Foto: Landkreis Holzminden

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