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Montag, 23.12.2024
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Mittwoch, 22. Juli 2020 11:18 Uhr

Landkreis Hameln-Pyrmont: Rauchmelder verursachen immer mehr Fehlalarme Landkreis Hameln-Pyrmont: Rauchmelder verursachen immer mehr Fehlalarme

Hameln (red). Jeder 10. Einsatz der rund 700 Brandeinsätze in den vergangenen 12 Monaten wurde durch das Piepen eines Heimwarnmelders ausgelöst - Tendenz steigend. Um einen echten Alarm handelt es sich dabei jedoch nur äußerst selten. Zumeist ist das Piepen eine Warnung dafür, dass sich die Batterieleistung dem Ende neigt. Zur Vermeidung eines Fehlalarms kommt es also in hohem Maße darauf an, das Signal des Melders richtig zu deuten.

Ist die Batterielaufzeit schwach, kündigt der Rauchmelder dies über einen Warnton 30 Tage vor der vollständigen Entladung und gegebenenfalls auch über eine Leuchtdiode an. Ein solcher Warnton hört sich bei den meisten Meldern so an, dass in regelmäßigen, minutenlangen Abständen eine kurze Tonfolge abgegeben wird. Dieser Warnton kann auch leiser als der eigentliche Alarmton sein und wiederholt sich so lange, bis die Batterie leer ist oder gewechselt wurde. „Schlägt der Melder jedoch richtig Alarm, signalisiert er dies durch einen lauten zusammenhängenden Alarmton“, erklärt Kay Leinemann, Leiter der Kooperative Regionalleitstelle (KRL). Dann sollten umgehend alle Räume, in denen Melder installiert sind, auf einen möglichen Fehlalarm hin kontrolliert werden – aber nur, sofern man sich oder andere dabei nicht selbst in Gefahr bringt!

„Das Ereignis sollte auch gleich über die Notrufnummer 112 der Feuerwehreinsatzleitstelle gemeldet werden, die umgehend die örtlich zuständige Feuerwehr alarmiert. Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren und sich in Sicherheit zu bringen. Löschversuche sind nur dann sinnvoll, wenn sie gefahrlos möglich ist. Idealerweise sollte ein Einweiser für die anrückende Feuerwehr bereitgestellt werden“, empfiehlt Leinemann.

Die zuverlässige Funktion von Rauchmeldern ist nur bei einer regelmäßigen Kontrolle gewährleistet. Für eine korrekte Wartung und Prüfung des Rauchmelders reicht zumeist schon ein Blick in die Bedienungsanleitung des Produktes, die bei einem qualitativ hochwertigen Gerät Auskunft über diese Problematik geben sollte. Mit Blick auf die Rauchmelderpflicht, die in Niedersachsen bereits seit 2012 in Neubauten bzw. seit 2015 in Bestandsbauten gilt, ist mindestens eine jährliche Funktionsprüfung in Form einer Sicht- und Alarmprüfung zwingend.

„Bei den meisten Rauchmeldern reicht für die Alarmprüfung ein einfaches Drücken des Testknopfes. Ertönt hierauf der Alarm, ist der Melder funktionstüchtig. Geht die Sirene nicht an, muss das Produkt ausgetauscht oder repariert werden“, betont Leinemann. Zur Sichtprüfung gehört laut DIN-Norm zusätzlich noch der Check, ob alle Raucheintrittsöffnungen frei sind und ob das Gerät von außen beschädigt ist. Auch die Kontrolle, ob der Montageort noch korrekt ist, ist Teil der Sichtprüfung. Wird der Melder fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst, etwa durch Zigarettenqualm oder andere unsachgemäße Behandlung, kann der Einsatz der Feuerwehr auch kostenpflichtig sein. Dies gilt auch bei mangelnder Wartung des Gerätes. Zusätzlich zum klassischen Rauchwarnmelder gibt es übrigens Melder für verschiedenste Gefahren im Haushalt. Zu den wichtigsten Meldern zählen hier Herdwächter, CO- und CO2-Warnmelder sowie Wassermelder.

Wenn es tatsächlich brennt, können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Bei einem Brand sterben Menschen selten durch die Flammen, sondern meistens durch eine Rauchgasvergiftung. Das Gas bildet sich innerhalb weniger Minuten, deshalb müssen KRL und Feuerwehr schnell reagieren.

„Für uns als Leitstelle zählt nur eins: Wenn ein Gerät Alarm schlägt und uns dies gemeldet wird, alarmieren wir die Feuerwehr. Ob es sich dabei um einen Fehlalarm handelt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle“, mahnt Leinemann.

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