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Montag, 23.12.2024
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Samstag, 25. Juli 2020 11:10 Uhr

Wasserschutzpolizei mahnt „Hobbykapitäne“ zur Beachtung der Regeln – Zwischenfall bei Holzminden als mahnendes Beispiel! Wasserschutzpolizei mahnt „Hobbykapitäne“ zur Beachtung der Regeln – Zwischenfall bei Holzminden als ma

Nienburg/Landkreis Holzminden (red). In den norddeutschen Bundesländern sind nun überall Sommerferien und die Naherholungsgebiete an den zahlreichen Gewässern in der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg – auch die Weser im Landkreis gehört zum Zuständigkeitsbereich dieser Polizeiinspektion - und in der Nachbarschaft werden gern besucht.

Immer wieder stellen die Polizeibeamten der Wasserschutzpolizei fest, wie wenig Wissen „Hobbykapitäne“ von den Regeln auf dem Wasser haben, wie die Wasserschutzpolizei am Beispiel der kürzlich groß angelegten Suche im Bereich Holzminden erklärt.

Am Abend des 27. Juni kam es auf der Weser bei Holzminden - zuständig die Wasserschutzpolizei in Nienburg - zu einer großangelegten Suchaktion mit fast 40 Feuerwehrleuten und Freiwilligen des THW, der DLRG sowie Rettungswagen und Polizei. 

Sechs junge Männer waren mit drei Schlauchbooten, beladen mit reichlich Bier zu einer Tour aufgebrochen. Bereits bei Corvey ging der erste „Schiffer“ verloren, der zweite bei Tonenburg. Der dann erfolgte Notruf alarmierte die Rettungskräfte. Alle jungen Männer wurden schließlich wohlauf gefunden, bzw. wurden mit den Schlauchbooten, eines ohne Luft, nach Holzminden geschleppt. Die zahlreichen Bierkisten waren zwischenzeitlich fast geleert worden. 

„An dieser Stelle alle Regeln der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) aufzuführen, würde den Rahmen sprengen“, meint Axel Bergmann, Sprecher der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg.

„Eine der wichtigsten Regeln jedoch sollte jeder 'Hobbykapitän' kennen und beherzigen, nämlich § 1.02 Nr./. Danach gelten die Einschränkungen für den Bootsverantwortlichen bezüglich Alkohol oder Drogen analog zum Straßenverkehr. Bei Verstößen droht neben dem Verlust eines möglicherweise vorhandenen Sportbootführerscheins auch der Entzug der allgemeinen Fahrerlaubnis. Auch der einfache Kanuwanderer ist gut beraten, sich vor der Fahrt mit der BinSchStrO zu beschäftigen“, so der Rat des Polizeipressesprechers.

 

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