Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ab dem 31. Mai impfberechtigt
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Donnerstag, 13. Mai 2021 10:54
Landkreis Holzminden (red). Auch wenn es inzwischen mehr Impfstoff gibt, kann es sehr hilfreich sein, einer Gruppe mit Priorisierung anzugehören. Ab dem 31. Mai gehören alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dazu, egal, ob sie in den Gemeinden oder beim Landkreis in den Wahllokalen oder in den Briefwahlvorständen tätig sein werden. Mit der Impffreigabe zum 31. Mai soll sichergestellt werden, dass der volle Impfschutz zu den Kommunalwahlen am 12. September und zur Bundestagswahl am 26. September für diese Personengruppe besteht.
Anmeldungen zur Impfung können direkt über die Hotline (0800 9988665) oder im Internet www.impfportal-niedersachsen.de erfolgen und sind ab dem 31. Mai möglich.
Als Vorlage zur Impfberechtigung reicht das Anschreiben zur Einberufung als Wahlhelferin und Wahlhelfer beim Holzmindener Impfzentrum aus.