Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 21.12.2024
Werbung
Freitag, 15. Dezember 2017 16:47 Uhr

Stadt Eschershausen bittet Anlieger bei Straßenbaumaßnahmen zukünftig nicht mehr zur Kasse Stadt Eschershausen bittet Anlieger bei Straßenbaumaßnahmen zukünftig nicht mehr zur Kasse

Eschershausen (mhn). Dass die Straßen innerhalb einer Kommune in einem intakten Zustand sein sollen, dies wünscht sich ein jeder. Muss eine Straße dennoch erneuert werden, bittet die Kommune die Anlieger der betroffenen Straße zur Kasse, um die finanzielle Belastung der Kommune zu reduzieren. Bis zu 80 % dürfte eine Kommune über diese Maßnahme generieren. Muss eine Straße nur ausgebessert werden, kann die Kommune von diesem Recht kein Gebrauch machen. Kommunen wird deshalb oft vorgeworfen, dass Straßen erst in den Fokus rutschen, wenn eine Erneuerung unumgänglich ist und Ausbesserung keinen Sinn mehr macht. Die daraus resultierende Belastung für die betroffenen Anlieger kann durchaus einen sechsstelligen Betrag annehmen, Geld das viele gar nicht aufbringen können.

Dass eine Kommune diesen Ansatz überhaupt verfolgen kann, ermöglicht die Straßenbaubeitragssatzung. Die Stadt Eschershausen hat die Aufhebung der Anwendung dieser Satzung im Verlauf dieses Jahres in Gang gebracht. Seit Publikation dieser Aufhebung im Amtsblatt des Landkreises Holzminden vom 13. Dezember 2017 ist die Aufhebung rechtsgültig. Heißt kurz gesagt: muss die Stadt Eschershausen zukünftig Straßen erneuern, werden Anlieger nicht mehr finanziell belastet. Einerseits eine Entlastung für betroffene Bürgerinnen und Bürger, andererseits steigt im Umkehrschluss die Belastung für die Kommune. Doch wie soll der aus dieser Entscheidung resultierende „Fehlbetrag“ kompensiert werden?

In einer Vorlage der Stadt Eschershausen zu dieser Thematik heißt es: Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass Straßenbaumaßnahmen häufig mit sehr hohen Kosten verbunden sind, die künftig ausschließlich mit anderen Mitteln zu finanzieren sein werden. Hierfür kommen nach dann gültigem Satzungsrecht ausschließlich allgemeine Deckungsmittel (Steuern) oder Kreditaufnahmen in Betracht. Im Hinblick auf Kreditaufnahmen ist festzustellen, dass die Stadt Eschershausen einen vergleichsweise hohen Verschuldungsgrad aufweist und Kreditgenehmigungen daher in Frage zu stellen sind. Auch eine Steuererhöhung ist sicherlich nicht unbegrenzt möglich und zumutbar, so dass die Handlungsfähigkeit der Stadt eingeschränkt wird.

Daher bleibt abzuwarten, wie mögliche Erneuerungen der Straßen in Zukunft finanziert werden.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang