Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“: Unterlagen werden erneut ausgelegt
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Donnerstag, 01. Februar 2018 09:46
Kreis Holzminden (red). Wie genau soll das Landschaftsschutzgebiet künftig aussehen? Was wird wann und warum geändert werden? Um den Bürgern diese Fragen klarer zu beantworten, hat Landrätin Angela Schürzeberg nun entschieden, die Unterlagen für die Änderungsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ erneut auszulegen. Damit reagiert sie auf die Anregungen der interessierten Bürger und dem Anliegen der Bürgerinitiative „Tuchtberg“.
Seitens des Landkreises Holzminden wird zurzeit das Verfahren zur 1. Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ durchgeführt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung ist sehr umstritten. Gegen die aktuelle Fassung läuft derzeit ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Der Kreistag des Landkreises Holzminden hat der Verwaltung in seiner Sitzung am 7. April 2017 den Auftrag erteilt, eine Änderung der Verordnung anzustoßen. Die Reaktionen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, wie emotional besetzt dieses Thema für viele Bürger ist. Diese Unsicherheiten sollen mit der neuen Auslegung aus dem Weg geräumt werden. Die geplanten Änderungen der Verordnung werden gesondert dargestellt. An dieser Stelle stellt der Landkreis Holzminden seinen Bürgern mehr Informationen zur Verfügung, als gesetzlich vorgesehen sind. Die Änderungen betreffen ausschließlich die textliche Fassung der Verordnung. Dennoch werden die Karten nochmals ausgelegt, damit die Gebietsgrenzen des Landschaftsschutzgebietes verständlich werden.
In den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf werden die Pläne vom 19.02. bis 22.03.2018 ausliegen. Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienstzeiten auch beim Landkreis Holzminden, Untere Naturschutzbehörde, sowie den Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Neuhaus, eingesehen werden. Bürger, die bereits Einwände in Bezug auf die beabsichtigten Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung erhoben haben, werden durch den Landkreis schriftlich auf die erneute Auslegung hingewiesen und gebeten mitzuteilen, ob sie ihre Stellungnahme aufrechterhalten oder ob sie die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme nutzen wollen.