Amtliche Bekanntmachung: Samtgemeinde sucht Bürgermeister-Kandidaten
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Dienstag, 26. Juni 2018 07:10
Eschershausen-Stadtoldendorf (red). Wenn am 21. Oktober 2018 in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf die Wahlen des Samtgemeindebürgermeisters anstehen, haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl. Bislang gibt es zwei Kandidaten, die sich offenkundig für das Amt zur Verfügung stellen wollen, unter ihnen der parteilose, langjährige Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Anders, der durch CDU, UWG und FDP unterstützt wird, sowie der SPD-Kandidat Alexander Müller. Noch bis zum 03. September 2018 können Wahlvorschläge für das Amt abgegeben werden, so sieht es zumindest eine aktuelle Bekanntmachung der Samtgemeinde vor. Die amtliche Bekanntmachung im Wortlaut:
Direktwahl
der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten
der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf am 21.Oktober 2018
Wahlbekanntmachung der Samtgemeindewahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Am 21. Oktober 2018 findet die
- Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf statt.
- Eine mögliche Stichwahl für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters findet am 04. November 2018 statt.
Wahlleitung: Für die Wahl besteht eine einheitliche Wahlleitung. Berufen sind Samtgemeindeoberamtsrat Jörg Henke als Samtgemeindewahlleiter sowie Samtgemeindeamtsrat Ulrich Magnus als stellvertretender Samtgemeindewahlleiter.
Dienstanschrift:
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Kirchstraße 4
37627 Stadtoldendorf
Erreichbarkeit:
Herr Jörg Henke, Tel. 05532/9005-450, Fax: 05532/9005-110,
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Herr Ulrich Magnus, Tel. 05532/9005-447, Fax: 05532/9005-110,
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Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche und Wahlbezirke: Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf besteht aus einem Wahlbereich. Insgesamt sind im Samtgemeindebereich 27 allgemeine Wahlbezirke gebildet.
Wahlvorschläge: Gemäß § 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird hiermit für die vorgenannte Wahl zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson (Einzelbewerber/in) eingereicht werden. Entsprechende Erklärungen von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen sind der Samtgemeindewahlleitung gegenüber bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 03.09.2018 um 18.00 Uhr schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften über Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff NKWG, 45 a ff NKWG und 32 ff NKWO ausdrücklich hingewiesen.
Unterstützungsunterschriften für die Direktwahl gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG: Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/innen, die bisher nicht in der Vertretung der Samtgemeinde, dem Niedersächsischen Landtag oder dem Deutschen Bundestag vertreten sind, benötigen für einen Wahlvorschlag für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters mindestens 155 Unterstützungsunterschriften.
Stadtoldendorf, den 01.06.2018
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Der Samtgemeindewahlleiter
gez. Henke
Foto: red