Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22.12.2024
Werbung
Sonntag, 22. Juli 2018 06:30 Uhr

Hameln: Jetzt aber „hurry up" - Nach Brexit keine doppelte Staatsangehörigkeit mehr Hameln: Jetzt aber „hurry up" - Nach Brexit keine doppelte Staatsangehörigkeit mehr

Hameln (r). Das Wort „Brexit“ geistert seit gut zwei Jahren durch die Medien. Bisher hat der mögliche Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union noch keine Folgen für die Deutschen. Für die britischen Mitbürger allerdings schon. Denn wer sich als Hamelner Britin oder Brite mit dem Gedanken trägt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, sollte damit nicht mehr zu lange warten.

Der Brexit tritt voraussichtlich am 29. März 2019 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Britinnen und Briten eingebürgert sein, die zumindest die doppelte Staatsbürgerschaft behalten wollen. Das bedeutet: Nur wer bis zum diesem Stichtag eingebürgert ist und nicht nur die Einbürgerung beantragt hat, kann zusätzlich auch die britische Staatsangehörigkeit behalten. „Deshalb sollten sich einbürgerungswillige Briten beeilen“, sagt Ines Manzau, Leiterin der Einbürgerungsstelle.

Zwischen dem Antrag und der Einbürgerung liegen mindestens drei bis sechs Monate, da verschiedene Behörden an dem Verfahren beteiligt werden müssen und in vielen Fällen zeitaufwendige Einbürgerungsvoraussetzungen wie zum Beispiel der Erwerb des Sprachzertifikats B1 oder der Einbürgerungstest zu erfüllen sind. Beide Zertifikate sind über die Volkshochschule Hameln-Pyrmont zu erhalten, auch hier muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Die Einbürgerung muss persönlich beantragt werden, außerdem müssen neben dem Sprachzertifikat noch andere Voraussetzungen erfüllt sein. „Dazu zählen beispielsweise ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, straffrei zu sein oder auch seinen Lebensunterhalt ohne Arbeitslosengeld bestreiten zu können“, erläutert Ines Manzau.

Ein Antragsformular auf Einbürgerung wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausgegeben. Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, wird beim Beratungsgespräch detailliert mitgeteilt. Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person und 51 Euro pro miteinzubürgerndes Kind.

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Terminabsprache möglich. Auskünfte gibt es bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Hameln, Telefonnummer 05151/202-1791 oder 202-3010.

Foto: Symbolbild

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang