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Montag, 27. August 2018 09:40 Uhr

Lesermeinung: Antwort auf "Offener Brief der SPD-Fraktion Eschershausen" Lesermeinung: Antwort auf "Offener Brief der SPD-Fraktion Eschershausen"

Eschershausen (red). Sind schon wieder Wahlen? Diesen Eindruck konnte man beim Lesen dieses „offenen Briefes“ der SPD-Fraktion Eschershausen gewinnen. Aus nachvollziehbaren Gründen sind die meisten Einwohner/innen in Eschershausen, wie auch die meisten betroffenen Bürger/innen der Borwelle für den Bau einer Umgehungsstraße. Ausschlaggebend ist nur das „wie“. Allerdings ist dieser „offene Brief“ der SPD Fraktion nicht zweckdienlich und kommt sieben Jahre zu spät mit dem Ziel, neue Wählerstimmen zu generieren. Immer wieder wird uns vorgeworfen jahrelang geschlafen zu haben. Hier noch einmal der Versuch die Situation richtig zu stellen. 2011 haben wir zum ersten male im Zuge des Raumordnungsverfahrens über den TAH Kenntnis von der geplanten Streckenführung erhalten. Am 30.7.2011 haben wir in Form von 34 schriftlichen Eingaben unsere Bedenken angemeldet. Da es sich bei dem der Streckenführung im Raumordnungsverfahren (ROV) nur um einen ungefähren Korridor handelt, waren Einsprüche noch nicht zulässig und durften erst nach der Vorstellung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht werden. In dem Antwortschreiben des damaligen Landrates Walter Waske heißt es unter anderem: „Das ROV legt hinsichtlich der genauen Trassenführung nur einen Korridor fest. Deshalb werde ich als Kompromiss in der Landesplanerischen Feststellung zum ROV festhalten, dass innerhalb dieses Korridors die Trasse im weiteren Planungsprozess am Kappenberg, unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Belange, zwecks Anwohnerschutz möglichst weit nach Westen verschoben werden soll.“ Oder: „Das Planfeststellungsverfahren ist für Sie von besonderer Wichtigkeit: Hier wird neues Recht geschaffen. Deshalb ist es wichtig, das sich alle Betroffenen in der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren noch einmal einbringen.“

Im Vertrauen auf diese Zusage haben wir auf die Vorstellung des Planfeststellungsverfahrens gewartet. Die Vorstellung erfolgt am 18.6.2018 in der Aula der Grundschule Eschershausen unter zweifelhaften Bedingungen (Der TAH berichtete darüber) mit dem Ergebnis, dass keine unserer Einwendungen berücksichtigt wurde. Deshalb machen wir jetzt von dem Vorschlag uns noch einmal einzubringen gebrauch und erheben Einspruch. Wo also haben wir geschlafen oder Fehler gemacht? Umso unverständlicher ist die Aussage der SPD Fraktion: „Seit 1989 gab es keine Gegenstimmen“ oder „Wenn jetzt von einigen Bürgern und politischen Akteuren eine neue Trassenführung gefordert wird, heißt das nichts anderes als das mit allen schon erfolgten Schritten von vorne begonnen werden muss“. Hat eventuell die SPD-Fraktion geschlafen? Hätte man die im offenen Brief an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten aufgeführten Forderungen bereits 2011 gestellt, wäre der jetzige Brief überflüssig und die Situation entspannter. Was besonders zu dieser kontroversen Situation beigetragen hat ist die Tatsache, das in den ganzen Jahren bis heute, weder von unseren Kommunalpolitkern einschl. der SPD Fraktion noch von Personen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Gesprächsbereitschaft signalisiert, noch der Kontakt mit den Betroffen Anwohnern gesucht wurde. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, versucht man uns den schwarzen Peter zuzuschieben. Was mich immer wieder ärgert ist die Behauptung, wir wären per se gegen eine Umgehungsstraße. Diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch! Statt über Leserbriefe oder offene Briefe miteinander zu kommunizieren, sollten wir uns lieber an einen Tisch setzen und Schadensbegrenzung betreiben.

Wolfgang Schütte, Eschershausen

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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