CDU Kreistagsfraktion zum Urteil des OVG Lüneburg: "Krachende Niederlage für Christian Meyer"
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Donnerstag, 06. Dezember 2018 16:12
Kreis Holzminden (r). Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch das Urteil vom 4. Dezember 2018 (Az. 4 KN 77/16) die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden für unwirksam erklärt.
Hintergrund war der Wunsch eines Landwirtes, in Dielmissen einen Stall für 80.000 Hähnchen zu bauen. Das hatte die damalige rot-grüne Kreistagsmehrheit in Holzminden mit einer scharfen Landschaftsschutz-Verordnung verhindert. Bürger hatten befürchtet, dass von der Mastanlage Gesundheitsgefahren ausgehen, dass Anwohner durch Geruch und Lärm belästigt werden und dass das Grundwasser durch die Überdüngung des Bodens leidet. (Wir berichteten)
Die CDU Kreistagsfraktion äußert sich daraufhin zu diesem Thema in einer Pressemitteilung:
CDU Kreistagsfraktion begrüßt das Urteil des OVG Lüneburg zum Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“. In letzter Instanz hatte das Gericht die Verordnung des Landkreises Holzminden aus dem Jahr 2015 für unwirksam erklärt, weil insbesondere die zahlreichen Bauverbote gegen das Übermaßverbot verstoßen.
„Dieses ist eine herbe Niederlage vor allem für den selbst ernannten Juristen Christian Meyer von Bündnis 90/Die Grünen“, kommentiert der CDU Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann. Die Umweltverwaltung des Landkreises habe zunächst im Dialog mit den betroffenen Landwirten dem Kreistag eine ausgewogene Lösung dem vorgelegt. Auf Betreiben des damaligen Landwirtschaftsministers Christian Meyer habe die rot/grüne Kreistagsmehrheit eine geänderte Verordnung beschlossen, die die Landwirtschaft ohne ausreichenden sachlichen Grund massiv einschränkt. Die CDU stehe uneingeschränkt für den Schutz unserer Natur. Dieser müsse aber ausgewogen und mit den Menschen gestaltet werden. Die Landwirte in unserer Region würden sich im Einklang mit der Natur und Gesellschaft bewegen.
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