Sonderzeiten für Kinderbetreuung in der Samtgemeinde weiterhin gebührenpflichtig – Antrag im Rat abgelehnt
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Mittwoch, 30. Januar 2019 12:29
Stadtoldendorf (fw). In der gestrigen Ratssitzung der Samtgemeinde wurde über den Antrag der SPD-Fraktion zur Gebührenfreiheit für Betreuung der Kinder von 3-6 Jahren diskutiert und abgestimmt. Mehrheitlich wurde dieser jedoch abgelehnt.
Im Antrag hieß es, dass die Gebührenfreiheit bereits vom Niedersächsischen Landtag für Kinder beschlossen wurde, Sonderbetreuungszeiten jedoch in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf weiterhin gebührenpflichtig seien. Acht Stunden beträgt die reguläre, inzwischen kostenlose, Betreuungszeit, in der Eltern ihre Kinder in Kitas oder Kindergärten abgeben können. Über diese Stundenzahl hinaus, den sogenannten Sonderbetreuungszeiten, werden Gebühren abgerechnet.
Die SPD erläutert im Antrag, dass dies nicht im Sinne des Gesetzgebers sei und daher keine weiteren Kosten für die Kinderbetreuung anfallen dürften. Als Hintergrund wurde im Antrag weiterhin ausgeführt, dass das langfristige Ziel der Gemeinde eine ‚Kinderfreundliche Gemeinde‘ sein solle. So könne man eventuell junge Familien eher dazu bewegen, sich als Wohnort für die Samtgemeinde zu entscheiden.
Franziska Eberhardt (FDP) hielt allerdings prompt dagegen und verdeutlichte, dass die Vorlagen zur Gebührenfreiheit aus dem Niedersächsischen Ministerium kämen und die FDP sich auch genau daranhalten wollen würden. Bei Änderung würde schließlich die Gemeinde auf den anfallenden Kosten sitzen bleiben, beziehungsweise zu überlegen sei, ob diese Einnahmen nicht anderweitig zur Unterstützung der Qualität in den Einrichtungen genutzt werden könnten.
Fraktionsvorsitzender der Bündnis 90/Die Grünen, Torsten Maiwald argumentierte, dass das Wegfallen der Gebühren keinesfalls ein zusätzlichen Geschenk an die Eltern sein solle, es würden nur wenige Eltern davon betroffen sein und mit Auswirkungen auf den Haushalt sei nicht zu rechnen. Man müsse besser eine gewisse Flexibilität bei den Zeiten fördern und andere Möglichkeiten schaffen, denn manche Eltern kämen unverschuldet in die Situation Sonderzeiten wahrnehmen zu müssen. Generell sei allerdings eh fragwürdig, ob Kinder von 07.00 bis 17.00 Uhr in einer Unterkunft abgestellt werden sollten. Maiwald stellte in diesem Zuge einen erweiterten Antrag, die Gebührenfreiheit auf neun Stunden zu erhöhen.
Sowohl der Ursprungsantrag als auch der erweiterte wurden von den Ratsmitgliedern der Samtgemeinde mehrheitlich abgelehnt.
Foto: Symbolbild