Holenberg: Rat stimmt einstimmig für Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung, um zukünftig Straßenausbaubeiträge erheben zu können
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Samstag, 15. Juni 2019 11:40
Holenberg (red). Die Straßenausbaubeiträge polarisieren in Deutschland wie nur wenige Themen. Die Bürgerinnen und Bürger sehen die Beiträge, die oftmals mit einer hohen finanziellen Belastung einhergehen, als großen Ärgernis. Die finanziell eingeschränkten Kommunen hingegen pochen auf die Wichtigkeit der Straßenausbaubeiträge, um Baumaßnahmen überhaupt realisieren zu können.
Auch die Ratsmitglieder in Holenberg haben sich in diesem Jahr mit diesem sensiblen Thema auseinandergesetzt. Grundsätzlich werde die Notwendigkeit zur Erhebung von Beiträgen gesehen, da die Gemeinde ansonsten nicht in der Lage wäre, Straßen zu bauen, war im Rahmen der Ratssitzung in Holenberg im März dieses Jahres zu vernehmen.
Vergangenen Donnerstag wurde das Thema „Straßenausbaubeitrag“ erneut im Rat thematisiert: Diesmal wurde nicht nur diskutiert, sondern auch beschlossen.
Einstimmig haben die Ratsmitglieder beschlossen, eine neue Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, mit der die Erhebung von Beiträgen für anstehende Baumaßnahmen überhaupt erst möglich ist. Innerhalb der Straßenausbausatzung regeln die Kommunen auf Grundlage der Gesetzgebung des Landes in welcher Höhe die Straßenausbaubeiträge vor Ort erhoben werden.
Notwendig war die Abstimmung geworden, weil die gegenwärtige Satzung vom 7. Juli 2000 stammt. „Diese Satzung ist aber nicht anwendbar, da einige Regelungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung genügen. Für künftige Straßenbaumaßnahmen können Straßenausbaubeiträge daher nicht erhoben werden“, heißt es in der Vorlage. Die Satzung müsse in Kraft treten, bevor die abzurechnende Straßenbaumaßnahme abgeschlossen ist (Entstehung der Beitragspflicht), heißt es weiter.
Das Land Niedersachsen habe bisher noch keine Beschlüsse zur Änderung das NKAG gefasst. Aufgrund der politischen Diskussion sei nicht damit zu rechnen, dass die Änderungen noch vor der Sommerpause beschlossen werden, führte Gemeindedirektor Bonefeld aus.
Nach aktuellem Stand scheinen sich die niedersächsischen Fraktionen von CDU und SPD immerhin grundlegend in einem Papier geeinigt zu haben. Die geplante Reform der Straßenausbaubeiträge sieht offenbar vor: Grundstückseigentümer sollen in verschiedener Art und Weise entlastet werden. Demnach sollen die zu zahlenden Beträge über einen Zeitraum von bis 20 Jahre abbezahlt werden können – auch von einer Senkung der Zinsen auf den Betrag ist die Rede. Die Kommunen sollen offenbar auch nachweisen müssen, dass sie in den vergangenen 25 Jahren die betroffene Straße ordnungsgemäß in Schuss gehalten haben. Eigentümer von Eckgrundstücken sollen ebenfalls entlastet werden.
Wenn die Gemeinde aber Straßen in einem vernünftigen Zustand vorhalten wollen würden, gebe es im Hinblick auf die hohen Kosten aus seiner Sicht keine Alternativen. Die Gemeinden müssten die Straßen auch in einem verkehrssicheren Zustand halten, erklärte Gero Wessel generell hinsichtlich der Erhebung dieser Beiträge.
Letztlich hat der Gemeinderat beschlossen, zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eine neue Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Die Verwaltung erhält somit den Auftrag einen Entwurf einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung – jedoch erst nach der geplanten Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) durch die Fraktionen - auszuarbeiten.