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Freitag, 20.09.2024
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Freitag, 28. Juni 2019 10:05 Uhr

Delligsen: Rat verabschiedet Resolution zu SuedLink Delligsen: Rat verabschiedet Resolution zu SuedLink

Delligsen (red). Nach den Informationen, die der Netzbetreiber TenneT im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung – dem Expertengespräch - am 19. Juni 2019 im Delligser Festsaal gegeben hat und vor dem Hintergrund, dass Anregungen und Bedenken zu dem eingereichten Vorzugstrassenkorridor SuedLink auf dem Gebiet des Fleckens Delligsen noch bis zum 12. Juli 2019 möglich sind, hat der Rat des Fleckens Delligsen nach Übereinstimmung mit der Bürgerinitiative Delligsen in der Hilsmulde e. V. in seiner gestrigen Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus Kaierde einstimmig die anliegende Resolution verabschiedet, die im Wortlaut wiedergegeben wird: 

Demnach erkennt der Gemeinderat des Fleckens Delligsen an, dass der Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze und damit auch der Sued.Link einen wesentlichen Baustein für die Energiewende und damit für die Erreichung der Klimaschutzziele darstellt. Angesichts der Ziele und des Zweckes des Netzausbaus muss jedoch auch beachtet werden, dass jeder Eingriff in die ökologischen Zusammenhänge unserer Natur eine Herausforderung an die Akzeptanz der Maßnahmen darstellt.

In den bisherigen Planungen für Höchstspannungsverbindungen von Nord nach Süd ist in der vergangenen Dekade mehrfach der Versuch unternommen worden, eine Trassenführung durch das Leinetal zu finden, dessen vorrangige Schutzziele jedoch die Erhaltung der Natur, des Landschaftsbilds und die Sicherung der Erholungsfunktion sind. Jedes Mal fiel die Entscheidung letztendlich auf weniger konfliktreiche Trassenführungen.

Mit der Realisierung des eingereichten Vorzugstrassenkorridors würden (nicht nur) auf dem Gebiet des Fleckens Delligsen erhebliche Eingriffe in den Siedlungs- und Landschaftsraum einhergehen. Die vorgestellte Planung des Netzausbaus verstößt grundsätzlich gegen zahlreiche Verbote der Schutzgebietsverordnungen. Eine Führung der Trasse durch Gebiete mit hohen Biotopwertigkeiten und in gesetzlich geschützten Biotopen wird grundsätzlich abgelehnt. Die Lebensräume zu schützender Einzelarten sind gemäß der FFH-Richtlinien grundsätzlich vom Trassenverlauf freizuhalten. 

Daher fordert der Gemeinderat des Fleckens Delligsen:

A.Bei der Trassenplanung müssen die Vorhabenträger verpflichtet werden, „unabhängig von der Flughöhe“, Engstellen bereits in der Phase der Bundesfachplanung auf ihre Passierbarkeit zu prüfen und eine begründete Schätzung für die (zusätzlichen) Kosten vorzunehmen, um im weiteren Verfahren nur realistisch durchführbare Trassenverläufe zu betrachten. Die Ergebnisse dieser genaueren Betrachtung müssen Eingang in die Trassenkorridorsegment-Vergleiche finden. Erst dann kann der bevorzugte Trassenkorridorverlauf identifiziert werden. Diese Betrachtungen sind der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar darzustellen.

B.Bei vielen vom Trassenverlauf betroffenen Menschen bestehen Bedenken, wie sich die Erdverkabelung auf die menschliche Gesundheit und den Wert ihres Grundstückes auswirken kann. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass es bis heute keine belastbaren Ergebnisse von Langzeitstudien zur Thematik gibt.

Da es für Erdkabel keine festen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung gibt, wird hier gefordert, dass - vergleichbar zu den Freileitungstrassen - zur Sicherung des Wohnumfeldes vorsorglich eine landesweit einheitliche, feste Mindestabstandsregelung eingeführt wird.

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