Schraps: Bund fördert Breitbandausbau im Landkreis Holzminden mit 400.000 Euro
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Montag, 07. Dezember 2020 17:22
Landkreis Holzminden (red). Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps freut sich über die positive Nachricht, dass der Landkreis Holzminden zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Boffzen, Eschershausen, Hehlen und Lauenförde 400.000 EURO vom Bund erhält. Bei dem geförderten Projekt investiert der Landkreis in die Erschließung von unterversorgten Adressen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 800.000 EURO. „Der Breitbandausbau ist ein wichtiges Thema für unsere Region – kein Arbeitsbereich und kaum ein Bereich unseres Alltagslebens wird zukünftig ohne Digitalisierung auskommen. Da dürfen eher ländliche Regionen nicht abgehängt werden. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Landkreis Holzminden. Das Thema ist für uns von großer Bedeutung. Um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, brauchen wir auch bei uns in der Region in jedem Winkel schnelles Internet“, betont der Abgeordnete.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen. Sie wird daher die Breitbandförderung in den Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, mit Gigabit-Zielen fortführen. Das Förderprogramm wurde neu aufgelegt und im Verfahren wesentlich vereinfacht. Dies ist der erste wichtige Baustein zur Erreichung der Gigabit-Ziele. Damit werden alle noch verbliebenen weißen Flecken unmittelbar an das Gigabitnetz angeschlossen. Die Bundesregierung erleichtert damit die bestehende Breitbandförderung in den Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, um Regionen als attraktive Lebens- und Industrieräume zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Förderung kommt in Frage, wenn ohne eine staatliche Unterstützung der Breitband-ausbau eines Gebietes nicht zustande kommt. Dies ist in Gebieten der Fall, die unterversorgt sind – also keine 30 Mbit/s zur Verfügung haben – und auf Basis einer Marktabfrage auch vom Markt in Zukunft nicht wirtschaftlich erschlossen werden. Damit kann dann die Gemeinde oder der Landkreis für die betroffenen Gebiete einen Förderantrag beim Bund stellen.