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Donnerstag, 18.04.2024
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Montag, 25. Januar 2021 13:33 Uhr

94 Millionen Euro für Kinderbetreuung: Bundesgeld für Krippen und Kindergärten geht an Kommunen 94 Millionen Euro für Kinderbetreuung: Bundesgeld für Krippen und Kindergärten geht an Kommunen

Hannover (red). Mit 94,4 Millionen Euro werden die Kommunen in Niedersachsen bei Investitionen in Kindertageseinrichtungen unterstützt. 64,4 Millionen stehen für Plätze in Krippen und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereit. Für Kindergärten sind 30 Millionen Euro für zusätzliche Plätze sowie Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, vorgesehen. Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 und sind aufgrund bundesgesetzlicher Regelung bis zum 30.06.2021 zu binden.

Die Förderung im Krippenbereich erfolgt über die bekannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“. Für Investitionen in Kindergärten ist eine neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung“ (RL IKiGa) am 23.12.2020 in die Verbandsbeteiligung gegeben und veröffentlicht worden. 

Den Entwurf der neuen Richtlinie finden Sie hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anhorungsverfahren/entwurf-der-neuen-richtlinie-ikiga-196068.html

Das Inkrafttreten der RL IKiGa wird für Ende März bzw. Anfang April 2021 angestrebt.

Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt dazu: „Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten intensiv daran, den Eltern ein bedarfsgerechtes, verlässliches und hochwertiges Angebot zu machen. Mit den nach Inkrafttreten der Richtlinie bis zum 30.04.2021 zu beantragenden frischen Geldern können weitere Fortschritte in Kindergärten erzielt werden. Die Förderanträge für die neue RL IKiGa werden bei Inkrafttreten der Richtlinie auf der Internetseite des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung - Hannover zum Download zur Verfügung stehen. Der U3-Ausbau wird weiter finanziell abgesichert. Es ist gut und richtig, dass der Bund sich entsprechend engagiert, denn frühkindliche Bildung zu sichern und zu stärken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Land Niedersachsen bekennt sich zu dieser Aufgabe und wird im kommenden Jahr 2021 die Rekordsumme von über 1,6 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investieren. Ich begrüße zudem sehr, dass die Gelder für Investitionen in Kindergärten auch in Infektionsschutzmaßnahmen investiert werden können, wenn die Träger hier Bedarf sehen. Diese Flexibilität wird der Vielfalt unserer frühkindlichen Bildungslandschaft gerecht. “ 

In Niedersachsen gibt es rund 5.600 Kindertageseinrichtungen, in denen zirka 332.000 Kinder betreut werden. Hinzu kommen knapp 24.000 Kinder, die bei Tagespflegepersonen in Betreuung sind. Die Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren liegt bei gut 33 Prozent, von den Kindern ab drei Jahren werden über 92 Prozent in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut.

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