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Donnerstag, 18.04.2024
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Mittwoch, 03. Februar 2021 14:17 Uhr

Wie geht es nach dem Kreistagsbeschluss vom 14. Dezember weiter mit der OBS Bevern? Wie geht es nach dem Kreistagsbeschluss vom 14. Dezember weiter mit der OBS Bevern?

Bevern (red). Nach dem Willen der Kreistagsmehrheit soll aus den Oberschulen Bevern und Stadtoldendorf sowie der Haupt- und Realschule Eschershausen für beide Samtgemeinden eine neue „zentrale Sekundarschule“ mit gymnasialem Zweig entstehen. Was das aktuell und in den kommenden Jahren für die Oberschule Bevern bedeutet, wollte Samtgemeindebürgermeister Thomas Junker mit seinen umfangreichen Anfragen in den Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport und des Kreistages in Erfahrungen bringen. Nunmehr hat er schriftlich die Antworten der Kreisverwaltung erhalten.

Danach ist bis zum Start der neuen Sekundarschule nach den Erfahrungen mit dem Schulneubau am Billerbeck in Holzminden mit einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren ab der Entscheidung für den Standort und die Schulform auszugehen. Grundlage für diese Entscheidung sollen die Ergebnisse einer Kommission zur Erarbeitung einer Empfehlung für das pädagogische Konzept und die Schulform sein, die bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2021 vorliegen sollen. Bei der Entscheidung ist nach dem Schulgesetz zudem das vom Schulträger zu ermittelnde Interesse der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen, da es sich sowohl bei der Einrichtung einer Gesamtschule als auch bei der Erweiterung einer Oberschule um einen gymnasialen Zweig um eine schulorganisatorische Maßnahme handelt, die dies erfordert. Sodann ist die Genehmigung des regionalen Landesamtes für Schule und Bildung als zuständiger Schulbehörde einzuholen. Im Ergebnis, schätzt Junker, werde die neue Sekundarschule wohl frühestens zum Schuljahr 2027/2028 an den Start gehen, sofern diese überhaupt komme. Denn es scheine aus seiner Sicht keineswegs sicher, dass mit der Elternbefragung die erforderliche Mindestzügigkeit nachgewiesen werden könne.

Für die Schüler, die jetzt die Oberschule Bevern besuchen, enthalten die Antworten der Kreisverwaltung die erfreuliche Nachricht, dass diese aufgrund der nach der Intervention aus Bevern aufgenommenen Bestandsschutzregeln dort auch ihren Schulabschluss machen können und bis zum Abschluss auch weiterhin die Kosten der Schülerbeförderung übernommen werden. Es sei denn, die Oberschule Bevern wird vor dem Erreichen des Abschlusses des Schülers aufgehoben, heißt es in den Ausführungen weiter. Dies, so Junker, könne er sich allerdings kaum vorstellen. Schließlich sei auch die Aufhebung einer Schule eine schulorganisatorische Maßnahme, für die das Elterninteresse zu ermitteln und eine Genehmigung der Schulbehörde einzuholen sei. Und das Elterninteresse spreche bislang für einen Erhalt der Oberschule Bevern, wie an der hohen Bindung der Beveraner und dem Zulauf aus anderen Orten zu erkennen sei.

Positive Nachrichten gibt es im Übrigen nicht nur für Schüler, die die Oberschule Bevern bereits besuchen, sondern für alle, die sich zum nächsten Schuljahr oder auch in fernerer Zukunft in der Oberschule Bevern anmelden wollen. Denn, so schreibt die Kreisverwaltung, solange die Schulform der neuen Sekundarschule und deren Beginn nicht genehmigt ist, kann die Oberschule Bevern auch weiterhin neue Schüler aufnehmen. Und die Schülerbeförderungskosten auch für Schüler von außerhalb des konstruierten Schulbezirks Bevern und Eschershausen-Stadtoldendorf muss der Landkreis trotz der beschlossenen Schülerbeförderungssatzung, die dies verhindern sollte, ebenfalls übernehmen, fügt der Beveraner Samtgemeindebürgermeister hinzu. Das Niedersächsische Schulgesetz sei hier eindeutig und die Rechtsauffassung zwischenzeitlich vom regionalen Landesamt für Schule und Bildung und auch vom Landkreis bestätigt. Hintergrund sei, dass es sich nur bei den Oberschulen Bevern und Delligsen um offene Ganztagsschulen und bei den Oberschulen in Holzminden, Bodenwerder und Stadtoldendorf um teilgebundene Ganztagsschulen handele und ein Wahlrecht hinsichtlich der Ganztagsform bestehe. Insofern könnten auch weiterhin Kinder aus Holzminden und anderen Orten, von denen aus die Oberschule Bevern die nächstgelegene Oberschule mit offenem Ganztagsangebot sei, an der Oberschule Bevern angemeldet und Schülerfahrkarten beansprucht werden.

„Ich hoffe diese Stellungnahme bringt Klarheit in die aktuelle Situation und bestärkt interessierte Eltern, ihr Kind an der Oberschule Bevern anzumelden“, so Junker abschließend.

Foto: Bevern 

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