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Samstag, 21.12.2024
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Donnerstag, 06. Mai 2021 11:35 Uhr

Raumluftreiniger in Grundschulen - CDU-FDP-Gruppe in der SG Bodenwerder-Polle bezieht Stellung Raumluftreiniger in Grundschulen - CDU-FDP-Gruppe in der SG Bodenwerder-Polle bezieht Stellung

Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (red). Die CDU-FDP-Gruppe im Samtgemeinderat Bodenwerder-Polle bezieht Stellung zur Pressemitteilung "Raumluftreiniger in Grundschulen - SPD-Fraktion bleibt dran":

Niemand in der CDU-FDP-Gruppe des Rates der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle bezweifelt, dass Raumluftreiniger die Raumluft reinigen. Genau wie ein Regenschirm den Regen abschirmt! Nur macht es keinen Sinn einen mobilen Raumluftreiniger in einem dauergelüfteten Klassenraum (unveränderte Anweisung des der SPD geführten Landesregierung) aufzustellen, genauso wenig wie einen Regenschirm im Inneren eines Hauses aufzuspannen.

Niemand in der CDU-FDP-Gruppe des Rates der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle weigert sich, wissenschaftliche Erkenntnisse anzuerkennen. Eine solche Unterstellung und der damit verbundene Vergleich mit derzeit aktiven antidemokratischen Bewegungen ist schlicht falsch und reine Polemik. Allerdings gibt es für uns einen Unterschied zwischen neutralen Wissenschaftlern, die in Universitäten und anderen unabhängigen Einrichtungen zu nachweislich belastbaren Erkenntnissen gelangen und den sicherlich kenntnisreichen und findigen Entwicklern solcher Geräte, die darauf bedacht sind, diese - vollkommen legitim - erfolgreich zu vermarkten.

Niemand in der CDU-FDP-Gruppe des Rates der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle stellt die Gesundheit unserer Kinder hinten an oder versieht diese mit einem Preisschild. Was bringt es aber, zwei Geräte für mehr als 40 Klassenräume in sechs Schulen anzuschaffen? Die Struktur der Grundschulen in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist aufgrund der Tatsache, dass es viele teilweise sehr kleine und sehr unterschiedliche Schulen gibt, denkbar ungeeignet für ein Modellprojekt zur Untersuchung der Wirksamkeit von mobilen Raumluftreinigern. Sofern gesicherte Erkenntnisse unabhängiger Experten, die Vorgaben des Landes Niedersachsen und der kommunalen Spitzenverbände, beispielsweise des Städte- und Gemeindebundes, den Einsatz von mobilen Raumluftreinigern in Grundschulen empfehlen und somit die Pflicht regelmäßig zu Lüften entfällt, sind wir gern bereit, über die sinnvolle Art und den sinnvollen Umfang des Einsatzes mobiler Luftreiniger in allen unseren Grundschulen zu beraten und zu beschließen.

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