Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 11.12.2024
Werbung
Sonntag, 09. Mai 2021 08:31 Uhr

Schraps (SPD): „Einführung elektronischer Wertpapiere. Die Digitalisierung des Finanzplatzes Deutschland wird vorangetrieben.“ Schraps (SPD): „Einführung elektronischer Wertpapiere. Die Digitalisierung des Finanzplatzes Deutschland wi

Berlin/Landkreis Holzminden (red). Am Donnerstag hat ie Einführung von Wertpapieren in elektronischer Form. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständiger Berichterstatter im Finanzausschuss Johannes Schraps erklärt dazu: „Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren modernisieren wir das Wertpapierrecht. Wir schaffen einen rechtssicheren Rahmen für technologische Innovationen im Wertpapierbereich. Die Papierurkunde wird durch die Eintragung von Wertpapieren in ein elektronisches Register ersetzt. Künftig kann für die Begebung von Wertpapieren die Blockchain-Technologie genutzt werden. Diese ermöglicht es, dass Besitzverhältnisse dezentral auf verschiedenen Rechnern eindeutig verschlüsselt und rechtssicher abgebildet werden. Die Verbriefung als Urkunde wird damit auf die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts umgestellt. Als erster Schritt können nunmehr Schuldverschreibungen und bestimmte Investmentfondsanteile als elektronische Wertpapiere begeben werden. In den Beratungen haben es die Koalitionsfraktionen erreicht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes als Nächstes auf Kryptofondsanteile erweitert wird. Mit dem Gesetz besteht nur ein rechtssicherer Rahmen, um Schritt für Schritt weitere Wertpapiere in elektronischer Form zuzulassen.“

Foto: Schraps

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang