Abgeordneter Johannes Schraps stellt klar: Anspruch auf kostenloses Mittagessen gilt mit dem Starke-Familien-Gesetz auch im Hort
- Details
- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Freitag, 26. Juli 2019 07:25
Holzminden/Berlin (red). Aufgrund von Anfragen aus mehreren Einrichtungen ist der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps auf kleinere Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Starke-FamilienGesetzes hingewiesen worden. Das Starke-Familien-Gesetz trat am 01. Juli in Kraft. Zahlreiche Änderungen und Verbesserungen, gerade auch für Kinder die vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren können, sind darin enthalten. So auch der Wegfall des einen Euro, der bisher als Eigenanteil für das Mittagessen gezahlt werden musste. Nun gab es Unklarheiten, für welche Einrichtungen das Gesetz gilt und ob auch das Mittagessen im Hort von den neuen gesetzlichen Reglungen eingeschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales stellt Schraps nun noch einmal klar: „Im neuen Gesetz ist ausdrücklich verankert, dass auch Kinder die den Hort besuchen, Anspruch auf diese Befreiung haben.“
Schraps erläutert dazu: „In meinem Wahlkreis haben sich zwei Initiativen, das „Forum Kinderarmut" in Uslar und die Initiative „Jeder isst mit" in Bad Pyrmont massiv für das kostenlose Mittagessen eingesetzt. Ihre Forderung und auch die Erfahrungen der beiden Initiativen sind mit in das Gesetz eingeflossen. „Irritationen hat es nun aber bei der Umsetzung betreffend der Hortessen in dem konkreten Fall gegeben, wenn der Hort nicht direkt an ein Schulzentrum angeschlossen ist. Im Gesetz sind nunmehr auch die Mittagessen im Hort ganz ausdrücklich vom Eigenanteil befreit - auch ohne Anschluss an ein Schulzentrum mit eigener Mensa. Dafür müssen die Schulen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Hort schließen. Dann können die Kinder das Essen auch im Hort einnehmen", so der Abgeordnete. Schraps lobt in dem Zusammenhang ausdrücklich den schnellen Austausch mit der Verwaltung: „Ich habe alle Kommunen und Job Center in meinem Wahlkreis davon unterrichtet, damit sie - wenn nötigdiese Kooperationsvereinbarungen noch in den Schulferien abschließen können. Es gilt sicherzustellen, dass alle Kinder ab dem neuen Schuljahr von der Befreiung profitieren. Deshalb freut es mich sehr, dass ich bereits Benachrichtigungen erhalten habe, dass die zuständigen Stellen sich umgehend gekümmert haben und die noch notwendigen Voraussetzungen umsetzen.
Foto: Schraps