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Sonntag, 22.12.2024
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Dienstag, 31. März 2020 12:04 Uhr

Uwe Schünemann: Verbesserte Förderanträge für Kleinst- und Kleinunternehmen Uwe Schünemann: Verbesserte Förderanträge für Kleinst- und Kleinunternehmen

Hannover (red). Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ um die Bundesförderung ergänzt.

„Ab sofort können Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten die verbesserte Förderung bei der NBank beantragen“, so der Landtagsabgeordnete Uwe Schünemann. Diese könnten in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten. Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen sei dabei nicht notwendig und werden nicht auf eine Förderung angerechnet.

Darüber hinaus wurde die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ entsprechend angepasst. Auch Bis zu 20.000 € könnten Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten erhalten.

Allen bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern werde die Möglichkeit eröffnet, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen. Die NBank werde dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben, damit ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung ausgezahlt werden kann. Ein schon erhaltener Förderbetrag werde allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben. 

„Mit diesem Verfahren gewährt Niedersachsen allen kleinen Unternehmen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten“, versichert Uwe Schünemann.

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit 1 bis 10 Beschäftigten

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten

Fotomontage: Echzell

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