Samtgemeinde Boffzen erhält 1 Mio. Euro vom Land Niedersachsen
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Mittwoch, 16. September 2020 14:21
Hannover (red). Insgesamt 25 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldetet Kommunen in Niedersachsen werden Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs über die Gewährung von Bedarfszuweisungen erhalten. Das hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute in Hannover bekannt gegeben. Für diese Kommunen sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von insgesamt 60,71 Mio. Euro vorgesehen.
Unter anderem erhält die Samtgemeinde Boffzen eine Mio. Euro wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushalt 2020. „Diese finanzielle Unterstützung ist zwingend erforderlich“, so der CDU-Politiker Uwe Schünemann. Allerdings könnten damit die strukturellen Probleme nicht gelöst werden. Die Samtgemeinde benötige eine kontinuierliche Hilfestellung, um mittel- und langfristig voll handlungsfähig zu bleiben. „Ich bin gern bereit, zusammen mit dem neuen Bürgermeister Tino Wenkel entsprechende Gespräche mit dem Innenministerium zu führen“, versichert Uwe Schünemann.
Die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt (SPD) freut sich über die Zuwendung aus Hannover: „Die Bewilligung der Mittel sind ein gutes Zeichen für die Samtgemeinde Boffzen und den Landkreis Holzminden, der damit in der derzeitigen außergewöhnlichen Lage nicht im Stich gelassen wird. Dies ist ein positives Signal für die Samtgemeinde und den Landkreis Holzminden“
Insgesamt hatten 54 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2020 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,673 Mrd. Euro.
„Ich gehe davon aus, dass in den überwiegenden Fällen die Bedarfszuweisungen zeitnah bewilligt werden können. In einigen Fällen wird jedoch noch eine detailliertere Prüfung der vorliegenden Unterlagen – insbesondere der Jahresabschlüsse – erfolgen. Gegebenenfalls werden auch noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung zu erarbeiten sein. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Bedarfszuweisungen größtenteils spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden“, so Minister Pistorius weiter.